Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Computerstickerei Hoiß
Kirchsteig 3, 83109 Großkarolinenfeld,
Geschäftsführerin: Gabriele Hoiß

§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen
für sämtliche Verträge der Firma Computerstickerei Hoiß mit dem Auftraggeber.
Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Für den Fall, dass der Auftraggeber eigene „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ verwendet,
die von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichen, gelten ausschließlich
die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Firma Computerstickerei Hoiß.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote der Firma Computerstickerei Hoiß sind freibleibend und
unverbindlich.

(2) Sie erlangen Verbindlichkeit entweder durch die Lieferung oder durch die
Bestätigung des Auftrags.

(3) Mündliche, fernmündliche und telegraphische Abmachungen sind nur dann
verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.

(4) Mitteilungen

(a) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen
sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

(b) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren. In der E-Mail dürfen die
gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden.
Die E-Mail muss den Namen und die E-Mailadresse, den Zeitpunkt der Absendung sowie
eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine
im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E- Mail gilt vorbehaltlich des Gegenbeweises
als vom anderen Partner stammend.

(5) Musterteile
Musteranfertigungen sind kostenpflichtig. Im Auftragsfall können Sie diese mit der gesamten
Ware besticken lassen oder erhalten hierfür für das Muster zu einen Sonderpreis.

§ 3 Zahlung
(1) Die Preise in unseren Angeboten gelten ab Firmensitz der Computerstickerei Hoiß
ohne Verpackung. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese
werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteueränderung nach Erscheinen
des Angebots erfolgen ist die Firma Computerstickerei Hoiß zur Berechnung der
erhöhten Mehrwertsteuer berechtigt.

(2) Bei Erstlieferung ist die Vergütung sofort per Bankeinzugsermächtigung des Auftragsgebers
gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Barzahlung bei Übergabe fällig, soweit
nichts anderes vereinbart wird.

(3) Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 14 Tage nach Zugang
der Rechnung nicht beglichen ist.

§ 4 Lieferung und Versand
(1)Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden
sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt
erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind sowie das Muster freigegeben ist.
Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und
rechtzeitig zu erfüllen.

(2)Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Betriebsstörung, Verzug eines Vorlieferanten
oder sonstige unvorhersehbaren Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Wird
durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir
von der Lieferverpflichtung frei.

(3)Schadenersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrags wegen verspäteter Lieferung
oder Nichterfüllung des Vertrags können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete
Lieferung oder Nichterfüllung auf ein Verschulden der Computerstickerei Hoiß
zurückzuführen ist und der Auftraggeber uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat.

(4)Wir stellen alle Waren mit einem Paketdienstleister zu.

(5)Mit Übergabe der Waren an das Lieferunternehmen oder den Auftraggeber direkt
hat die Firma Computerstickerei Hoiß ihre Leistungspflicht erbracht und geht die Gefahr
auf den Auftraggeber über.

(6)Für jede Bestellung berechnen wir einen pauschalen Versand- und Verpackungskostenanteil
in Höhe von 6,90 € pro Paket (versichert). Lieferungen ins Ausland sowie auf
die inländischen Inseln und Expresslieferungen werden gesondert berechnet.
Nachnahmegebühren des jeweiligen Paketdienstes gehen (Rechtsprechung anteilig) in
Höhe von 5,00 € zu Lasten des Auftraggebers.

(7)Bei Bestellung des Auftraggebers über einem Warenwert von 250,00 € liefern wir versand-
und verpackungskostenfrei, wenn der Auftraggeber zusätzlich zur Bestickung Handelsware
über uns bezieht. Eventuell anfallende Nachnahmekosten werden weiterhin berechnet.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen
der Firma Computerstickerei Hoiß gegen den Auftraggeber aus der laufenden
Geschäftsverbindung im Eigentum der Firma Computerstickerei Hoiß.

(2) Der Auftraggeber Händler, er berechtigt, die Waren der Firma Computerstickerei
Hoiß ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, solange er nicht im
Zahlungsverzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich aller
Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt
sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab.

(3) Sofern die von der Firma Computerstickerei Hoiß gelieferten Waren verarbeitet
werden, wird uns an der neuen Sache ein Eigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen
verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung eingeräumt.

§ 6 Rückgaberecht
(1) Artikel, die für den Auftraggeber speziell mit individuellen Schriften und Logos bestickt
wurden, sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.

(2) Einwandfrei original verpackte Ware ohne Bestickung und Bedruckung wird innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt umgetauscht oder gutgeschrieben.

(3) Die Rücksendung muss ausreichend frankiert werden. Eine Annahme ist sonst nicht
möglich. Das Porto wird bei berechtigter Rücksendung erstattet.

§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden
Regelungen.

(2) Die Firma Computerstickerei Hoiß übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige
Abweichung der Qualität, Passform, Farbe, Ausrüstung und Dessins der gelieferten Ware
von unseren Beschreibungen und Mustern.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf offensichtliche Fehler
wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferung und Mengenabweichungen zu überprüfen.
Stellt er offensichtliche Fehler fest, so hat er das unverzüglich gegenüber der
Firma Computerstickerei Hoiß mitzuteilen.
Unterlässt er dies, so kann er gegenüber der Firma Computerstickerei Hoiß keine
Gewährleistungsansprüche wegen des Fehlers geltend machen.

(4) Die Computerstickerei Hoiß haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den
Auftraggeber verursacht wurden. Für Fehler, die durch eine Behandlung der Textilien
entgegen unseren im Innenetiketten der Textilien angebrachten Pflegehinweise entstehen,
haftet die Firma Die Computerstickerei Hoiß genauso wenig wie für gewöhnliche
Abnutzungserscheinungen.

(5) Im Falle eines Mangels der Ware ist die Firma Computerstickerei Hoiß nach ihrer
Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung
endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelhaft, so kann der
Auftraggeber Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder
Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

§ 8 Haftung
(1) Die Computerstickerei Hoiß haftet für Vorsatz und grobe Nachlässigkeit seiner
Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten

(2) Die erweiterte Haftung nach § 287 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Bei angelieferter oder zur Verfügung gestellter Ware erfolgt die Bestickung auf
Gefahr des Auftraggebers. Haftungsansprüche, die sich dadurch ergeben können, dass
Druckstellen durch Spannrahmen, Löcher im Textil durch Nadelbrüche oder Stickbildversatz
durch Fehlsteuerungen der Maschinen entstehen, werden nicht anerkannt.

§ 9 Stickdesign
Die Stickdateien, die für die vom Auftraggeber gewünschte Stickerei angefertigt werden,
sind als Umsetzung eines Logos in Stiche unsere geistige Leistung und können nur
dadurch geschützt werden, dass diese Daten nicht herausgegeben werden. Die anteiligen
Kosten für den Auftraggeber werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der
Auftraggeber hat kein Anrecht auf Herausgabe der Daten. Diese verbleiben zur weiteren
Verwendung ausschließlich bei der Computerstickerei Hoiß.

§ 10 Datenschutz
Die Firma Computerstickerei Hoiß erhebt vom Auftraggeber ohne dessen Zustimmung
nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und Vertragsabwicklung notwendig
sind. Wir verpflichten uns, diese Daten nicht an Dritte weiterzuleiten sowie diese mit ihm
zumutbaren technischen und mechanischen Einrichtungen gegen den Zugriff Dritter zu
schützen.

§ 11 Urheberrechte
Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der bei uns in Auftrag gegebenen
Motive allein. Sofern der Auftraggeber die Computerstickerei Hoiß mit der Herstellung
individualisierter Produkte beauftragt und ihr hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung
stellt, versichert der Auftraggeber, dass die zur Verfügung gestellten Motive und Vorlagen
frei von Rechten Dritter sind.
Der Auftraggeber stellt die Computerstickerei Hoiß von allen Ansprüchen, insbesondere
aus der Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung der eingereichten
Motive oder Vorlagen, die Dritte gegen sie geltend machen, frei. Insoweit ist die Firma
Computerstickerei Hoiß berechtigt, auch den Schaden, der ihr durch die notwenige
Rechtsverteidigung gegenüber Ansprüchen Dritter entsteht, gegenüber dem Auftraggeber
geltend zu machen.

§ 12 Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Lieferungen von uns ist Rosenheim.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Bedingungen
nicht. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.